Informationen zu Auszahlungen
Informationspflichten für öffentliche Zuwendungen: Die von unserem Unternehmen erhaltenen staatlichen Beihilfen und De-minimis-Beihilfen sind im Nationalen Register der staatlichen Beihilfen gemäß Art. 52 des Gesetzes Nr. 234/2012 enthalten und unter folgendem Link abrufbar, indem man als Suchkriterium im Feld STEUERNUMMER 02389140225 eingibt: https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx